Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 16.05.2022)
1) Vertragsschluss
1.1) Bestellverfahren
Eintrittskartenbestellungen erfolgen ab dem von der Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (im Folgenden: Beethovenfest) veröffentlichten Termin bis zum Veranstaltungstag online über unsere Website oder telefonisch über unsere Hotline.
Veranstalter ist entweder das Beethovenfest im eigenen Namen oder ein in der Programmbroschüre genannter sonstiger Veranstalter. In letzterem Fall handelt das Beethovenfest im Namen und auf Rechnung dieses Veranstalters.
Die Bezahlung der Eintrittskarten erfolgt über Paypal, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Die Zahlung des Rechnungsbetrags gilt als Annahme des Angebots. Der Vertrag kommt damit zwischen dem/der Bestellenden und dem Beethovenfest bzw. dem sonstigen Veranstalter nach vorgenanntem Absatz zustande.
Bei nicht fristgerechter Zahlung des Rechnungsbetrags kommt kein Vertrag zustande.
1.2) Sofortkauf
Eintrittskarten können an der Tages-/Abendkasse ab 60 Minuten vor Konzertbeginn (bei Konzerteinführungen: 90 Minuten) ohne Bestellverfahren abhängig von der Verfügbarkeit erworben werden. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit der vollständigen Zahlung zustande.
2) Eintrittspreise und Gebühren
Sofern für die einzelne Veranstaltung ein Eintrittspreis erhoben wird, ergibt sich dieser aus der Veröffentlichung in der Saisonbroschüre sowie aus https://www.beethovenfest.de/de/programm-tickets.
Der Eintrittspreis versteht sich pro Eintrittskarte, inklusive Mehrwertsteuer und Systemgebühr.
Beim Erwerb von Eintrittskarten über die Hotline fällt eine Vorverkaufsgebühr in Höhe von 10% des Eintrittskartenpreises an.
Im Jahr 2022 gelten die Eintrittskarten des Beethovenfests nicht als Fahrausweise im Verkehrsverbund Rhein-Sieg.
3) Ermäßigungen
Kinder ab drei Jahren, Schüler, Studenten/Azubis/FSJler bis 30 Jahren, Arbeitslose, Bonn-Ausweis-Inhaber sowie Schwerbehinderte erhalten eine Ermäßigung von 50% auf den Eintrittskartenpreis.
Begleitpersonen einer/eines Schwerbehinderten mit Merkzeichen »B« erhalten bei Vorlage eines gültigen Nachweises eine Freikarte.
Die Ermäßigungsberechtigung ist durch Vorlage eines gültigen Nachweises zu belegen.
4) Programm- und Besetzungsänderung, Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten, Nacheinlass
Die Rückgabe und der Umtausch von Eintrittskarten sind auch bei nur teilweise erfüllten Bestellungen nicht möglich.
Änderungen von Programmen, Besetzungen, Terminen und Spielstätten bleiben grundsätzlich vorbehalten.
Der Einlass verspäteter Besucher ist nur in der Konzertpause möglich.
5) Verhalten während der Veranstaltungen
Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltungen sowie die Nutzung von Mobiltelefonen sind untersagt.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken sowie das Mitführen von Tieren (ausgenommen Assistenz- und Therapiehunde) zu den Veranstaltungen sind nicht gestattet.
6) Hausrecht, Weisungsrecht des Veranstaltungspersonals, Ausschluss von der Veranstaltung
Das Personal des Beethovenfests oder von ihm sonst zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen und sicheren Ablaufs der Veranstaltung beauftragte Personen (Veranstaltungspersonal) üben bei den Veranstaltungen das Hausrecht aus.
Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.
Verhält sich ein/e Besucher/in trotz entsprechender Hinweise des Veranstaltungspersonals wiederholt nicht ordnungsgemäß, kann er/sie, insbesondere wenn es ihm/ihr an der nötigen Einsicht in die Ordnungswidrigkeit seines/ihres Verhaltens mangelt, durch das Veranstaltungspersonal von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Bei groben Verstößen, die zu einer Gefährdung einer oder mehrerer anderer Personen führen können, ist auch ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung möglich.
Bei Ausschluss von der Veranstaltung entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, auch nicht teilweise.
7) Bild- und Tonrechte
Besucher/innen erklären sich mit Bild- und/oder Tonaufnahmen sowie Video-Livestream-Übertragungen ihrer Person während einer Veranstaltung einverstanden. Eine Verwendung des Materials ist für den Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung möglich.
8) Haftung
Das Beethovenfest haftet nicht für im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandene Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, insbesondere infolge einer auf den Besuch der Veranstaltung zurückzuführenden Infektion mit dem Sars-Cov-2-Virus, es sei denn, dass
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin oder Erfüllungsgehilfen/ Erfüllungsgehilfin des Beethovenfests oder
• sonstige Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin oder Erfüllungsgehilfen/Erfüllungsgehilfin des Beethovenfestes beruhen.
9) Datenschutz
Das Beethovenfest nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter: https://www.beethovenfest.de/de/datenschutz
10) Unwirksamkeit von Klauseln
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam erweisen, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
11) Änderungen bleiben vorbehalten.